Datenschutz

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Mit Einführung der sogenannten „Rechenschaftspflicht“ (Art. 5 Abs. 2 DSGVO) muss der Verantwortliche eines Unternehmens jederzeit in der Lage sein, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen nachzuweisen. Dies führt zu weitreichenden Dokumentationspflichten des Unternehmens, auch wenn sie keinen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. 

Diese Dokumentationspflicht, auch ohne die Pflicht einen Datenschutzbeauftragten bestellen zu müssen, ist vielen Unternehmen nicht bewusst. 
 
Als externer Datenschutzbeauftragter beraten und unterstützen wir Sie umfassend zu allen datenschutzrechtlichen Fragen, damit Sie die Herausforderungen, mit welchen sich Unternehmen konfrontiert sehen, problemlos meistern können.
protecting idendity fingerprints or id fraud from binary codes as like rain, guarding identity symbol and personal information

Unsere Leistungen im Bereich Datenschutz

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