Datenschutz
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Mit Einführung der sogenannten „Rechenschaftspflicht“ (Art. 5 Abs. 2 DSGVO) muss der Verantwortliche eines Unternehmens jederzeit in der Lage sein, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen nachzuweisen. Dies führt zu weitreichenden Dokumentationspflichten des Unternehmens, auch wenn sie keinen Datenschutzbeauftragten benennen müssen.
Diese Dokumentationspflicht, auch ohne die Pflicht einen Datenschutzbeauftragten bestellen zu müssen, ist vielen Unternehmen nicht bewusst.
Als externer Datenschutzbeauftragter beraten und unterstützen wir Sie umfassend zu allen datenschutzrechtlichen Fragen, damit Sie die Herausforderungen, mit welchen sich Unternehmen konfrontiert sehen, problemlos meistern können.
Unsere Leistungen im Bereich Datenschutz
- Benennung und Meldung des Datenschutzbeauftragten bei den zuständigen Aufsichtsbehörden
- Fortlaufende individuelle Datenschutzberatung nach Bedarf
- Unterstützung des internen Datenschutzbeauftragten, Übernahme von Dokumentationen und Schulungen
- Durchführung einer IST Analyse zum Stand des Datenschutzes mit anschließender Auswertung und Besprechung der offenen Punkte
- Durchführung eines Datenschutz Audits
- Erstellung eines Datenschutz Handbuches, Leitlinien, Konzeptes oder Handlungsanweisungen
- Erstellung von Verarbeitungstätigkeiten für das verpflichtend vorzuhaltende Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Standardprozesse sowie firmenspezifische Tätigkeiten)
- Erstellung weiterer Vorlagen und Dokumente, allgemein und branchenspezifisch (Erfüllung der Informationspflichten, Mitarbeiterverpflichtungen, Hand outs, etc.)
- Vor Ort Schulung der Mitarbeiter inkl. Nachweisen und Informationsmaterial
- Prüfung und Dokumentation der Technisch Organisatorischen Maßnahmen (TOMs)
- Beratung/Stellungnahme zu Auftragsverarbeitungsverträgen
- Unterstützung und Übernahme bei der Beantwortung von Auskunftsersuchen Betroffener
- Unterstützung und Durchführung von Datenschutzfolgeabschätzungen
- Unterstützung beim Umgang mit Datenschutzverletzungen, Übernahme der offiziellen Kommunikation mit Behörden
- Durchführung von Penetrationstests (Kooperationspartner)