Schulungen und Unterweisungen

Fortbildung

Schulungen und Unterweisungen aus der Lüneburger Heide 

Sie möchten sich selbst oder Ihre Mitarbeiter aus- bzw. fortbilden ? Eine wichtige Unterweisung muss durchgeführt werden ? 

Gerne übernehmen wir dies für Sie, auf Wunsch auch ganz individuelle Seminare auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.

Bitte kontaktieren Sie uns direkt, sodass wir die jeweilige Schulung oder Unterweisung ganz nach Ihren Wünschen und Vorgaben erstellen und durchführen können.
 
Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.

Diese Seminare können Sie jetzt direkt buchen:

Sicherheitsbeauftragter Grundkurs 

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Brandschutz & Evakuierungshelfer 

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Überblick über unsere Aus- und Weiterbildungen

Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten 

In Kooperation mit Ihrer zuständigen BG kümmern wir uns um die Ausbildung Ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsbeauftragten, die Sie ab einer Mitarbeiteranzahl von mehr als 20 Beschäftigten vorhalten müssen. 

Datenschutzunterweisung nach DSGVO und BDSG 

Eine Datenschutzunterweisung Ihrer Mitarbeiter ist erforderlich, da Sie als Verantwortlicher organisatorische Maßnahmen für hinreichenden Datenschutz und die Sicherstellung und Nachweisbarkeit der datenschutzkonformen Datenverarbeitung in Ihrem Unternehmen erbringen müssen. Hierbei lernen Ihre Mitarbeiter die wichtigsten Punkte im Datenschutz zu beachten und alle Arbeiten datenschutzkonform umzusetzen, individuell auf Ihr Unternehmen und Ihre Branche angepasst. 

Sicherheitsunterweisung (Erstunterweisung/​jährliche Auffrischung) 

Diese gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsunterweisung führen wir angepasst an Ihr Unternehmen durch. Eine solche Unterweisung ist vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich oder aus besonderem Anlass durchzuführen. 

Ausbildung Brandschutz ‑und Evakuierungshelfer/​in nach den Vorgaben der ASR A2.2 und der DGUV Information 205–023

Unternehmen sind dazu verpflichtet, Brandschutzhelfer/​-​innen in „ausreichender Zahl“ zu bestellen und auszubilden. Die notwendige Anzahl ergibt sich aus der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung. In der Regel spricht man von mindestens 5 % der Beschäftigten. Liegt eine erhöhte Brandgefährdung vor, erhöht sich die Anzahl der geforderten Brandschutzhelfer auf 10 %. 

Ausbildung zum Sachkundigen zur Prüfung für Leitern und Tritte sowie Fahrgerüste 

In der Betriebssicherheitsverordnung ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln durchzuführen ist. Zu solchen Arbeitsmitteln gehören auch Leitern und Tritte sowie fahrbare Gerüste. Hierzu muss eine beauftragte Person diese Prüfung in regelmäßigen Abständen durchführen. Die Ausbildung beinhaltet die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz, so dass Sie im Anschluss zur befähigten Person bestellt werden können und diese Prüfungen fachgerecht durchführen. 

Ausbildung zum Regalinspekteur/​ Regalprüfer

Nach der Betriebssicherheitsverordnung gelten Regalanlagen und deren Einrichtungen als Arbeitsmittel und müssen daher regelmäßig und fachgerecht überprüft werden. Hierbei unterscheiden man in der DIN 15635 zwischen den wöchentlichen Inspektionen (Sichtkontrollen) die durch befähigte Mitarbeiter erfolgen können und den jährlichen Experteninspektionen, welche nur von einer fachkundigen Person (Regalinspekteur/​ Regalprüfer) durchgeführt werden darf. Innerhalb dieses Kurses erhalten Sie die notwendige Fachkunde um nach erfolgter Prüfung als Sachkundiger diese Experteninspektion durchführen zu können. So können Sie als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz bestellt werden. 

Führungskräfteschulung Arbeitsschutz 

In dieser Schulung bekommen Ihre Führungskräfte und leitenden Angestellten einen Überblick über die für Sie relevanten Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten im betrieblichen Arbeitsschutz. Dabei erhalten Sie wichtige Informationen zur rechtssicheren Gestaltung innerhalb des jeweiligen Verantwortungsbereiches. 

Unterweisung im Umgang mit Gefahrstoffen gemäß TRGS 555 und §14 GefStV 

Sie stellen sicher, dass Ihre Mitarbeiter über auftretende Gefährdungen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Eine solche Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit und dann mindestens einmal jährlich dokumentiert und arbeitsplatzbezogen durchgeführt werden. 

Folgebelehrung gemäß § 42, 43 Infektionsschutzgesetz 

Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Arbeitgeber seinen Angestellten alle zwei Jahre eine Folge-​Belehrung anbieten muss. Hierbei unterstützen wir gerne mit einer Unterweisung vor Ort oder den nötigen Unterlagen. 

Grundlagen des Qualitätsmanagements nach 9001, des Umweltmanagements nach 14001 oder des Arbeitsschutzmanagements nach 45001 

Für die Einführung eines Managementsystems ist es wichtig, gleich von Anfang an Ihre Mitarbeiter mit einzubeziehen. Wir vermitteln bei diesen Schulungen ein grundlegendes Verständnis für die jeweilige Norm und klären über gängige Vorurteile und Missverständnisse auf, sodass der Mehrwert eines Managementsystems durch alle Ebenen Ihres Unternehmens hinweg erkannt und vorangetrieben wird. 

Trainings über unsere Kooperationspartner 

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