SiGeKo – Leistungen

SiGeKo /​ Sicherheits- und Gesundheitskoordinator auf der Baustelle 

Nach § 3 Baustellenverordnung ist jeder Bauherr verpflichtet, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig werden einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) zu bestellen. Deren Aufgaben beschreibt die Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen 30 (RAB 30). 

Der SiGeKo unterstützt den Bauherrn und alle Beteiligten bei der Sicherheit und beim Gesundheitsschutz auf der Baustelle. Zu jeder Zeit sollen dadurch die Bauarbeiten und spätere Tätigkeiten an der baulichen Anlage sicher gestaltet werden.
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Unsere Leistungen im Bereich SiGeKo

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