SiGeKo – Leistungen
SiGeKo / Sicherheits- und Gesundheitskoordinator auf der Baustelle
Nach § 3 Baustellenverordnung ist jeder Bauherr verpflichtet, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig werden einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) zu bestellen. Deren Aufgaben beschreibt die Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen 30 (RAB 30).
Der SiGeKo unterstützt den Bauherrn und alle Beteiligten bei der Sicherheit und beim Gesundheitsschutz auf der Baustelle. Zu jeder Zeit sollen dadurch die Bauarbeiten und spätere Tätigkeiten an der baulichen Anlage sicher gestaltet werden.
Unsere Leistungen im Bereich SiGeKo
- Bestellung des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators (SiGeKo)
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) erstellen, bekannt machen, anpassen und fortschreiben
- Vorankündigung erstellen und an die zuständige Behörde übermitteln
- Erstellung der Baustellenordnung
- Beraten bei der Planung der Baustelleneinrichtung
- Gefährdungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke sowie die Einflüsse von Baustelle und deren Umfeld ermitteln
- Regelmäßige Begehungen der Baustelle und Hinwirken auf die Mängelbeseitigung
- Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften der verschiedenen Arbeitgeber
- Organisieren, Durchführen und Protokollieren von Sicherheitsbehebungen und ‑besprechungen mit den Überwachungsbehörden
- Teilnahme an Baustellenbesprechungen
- Ansprechpartner für alle Fragestellungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Zusammenstellung der Unterlage für spätere Arbeiten